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Was viele Unternehmen und Selbstständige nicht wissen: In der BGV A3 ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßie Wiederholungsprüfung zu sorgen. Gegenstand der BGV A3 sind Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Treppenhaus- und Büroreinigung, Gebäudereinigung, Sperrmüllentsorgung sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Elektrogeräte im Büro und am Arbeitsplatz nach BGV A3.
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Hinzugefügt am 27.03.2010 - 00:33:28 vom technik - 2 Benutzer
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Kategorie: Wirtschaft
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http://www.ghg-hamburg.de/html/bgv-a3.htm
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