Das Prinzip ist in der Schifffahrt alt bewährt: verschiedene Anleger bündeln ihr Kapital zur Finanzierung eines konkreten Investitionsvorhabens. Wer etwas allein nicht finanzieren kann, tut sich mit anderen zusammen und teilt später auch den Gewinn. Bereits im 12. Jahrhundert gründeten so genannte Parten Gesellschaften, deren Mitglieder Eigentum-Anteile an Schiffen erwarben und sich die Kosten und Frachterträge teilten. Schon damals hatte man erkannt, dass es einfacher ist, die hohen Investitionskosten und das Risiko auf viele Teilhaber zu legen. Eine Schiffsbeteiligung ist die unternehmerische Beteiligung an einer Schifffahrtsgesellschaft und zugleich eine Investition in einen der weltweit flexibelsten Sachwerte, durch die der Kapitalanleger Miteigentümer eines oder mehrerer Schiffe wird und so am kontinuierlichen Wachstum des Welthandels partizipiert.
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