In Hamburg gilt ein einheitlicher Taxitarif in Verbindung mit der Taxiordnung.
Diese sind für alle Taxifahrten in Hamburg verbindlich und Vorschrift. Das Wartegeld wird für jede, auch verkehrsbedingte, Stillstandzeit erhoben, jedoch nur wenn die einzelne Stillstandzeit länger als eine Minute andauert und nur den Teil der Stillstandzeit
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