Taxiordnung für Hamburg. § 1 Geltungsbereich. Diese Verordnung gilt für den Verkehr mit Taxen von Unternehmerinnen und Unternehmern, die ihren Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben.
§ 2 Beförderungsentgelte. (1) Das Beförderungsentgelt setzt sich bei einer Beförderung, deren Ausgangs - und Zielpunkt in dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegen, unabhängig von der Anzahl der jeweils zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Preis je Kilometer durchfahrener Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartegeld und gegebenenfalls dem Großraumtaxen-Zuschlag zusammen. Die Umsatzsteuer ist darin enthalten. Das Beförderungsentgelt ist auf dem Fahrpreisanzeiger anzuzeigen. (2) Der Grundpreis für jede Fahrt, (3) Der Kilometerpreis
bis einschließlich des 10. Kilometers , ab dem 11. Kilometer
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